
1. In wirtschaftlicher Sicht alle diejenigen Fremdfinanzierungsin-strumente, bei denen die Gläubiger eine unwiderrufliche Rücktrittsvereinbarung ihrer Zins- und/oder Kapitalrückzahlungsansprüche nach den Zahlungsansprüchen anderer Gläubiger abschliessen, wobei allerdings Geltungsdauer und -umfang der Nachrangvereinbarung begrenzt werden k�....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nachrangiges-haft-haftungskapital/
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